Das Berliner Artenschutz Team BAT e.V. führt Bürgerberatung zum Fledermausschutz und zu hilfsbedürftigen Fledermäusen sowie Pflege und Umgang mit hilfsbedürftigen Fledermäusen bis zur Wiederauswilderung durch.
Die Tätigkeiten benötigen die Erlaubnis des Veterinäramtes und der Naturschutzbehörden. Der zuständigen Senatsverwaltung wird jährlich ein ausführlicher Bericht übermittelt. Hier ist eine Zusammenfassung des Berichts 2025. Alle einheimischen Fledermäuse gehören in Deutschland zu den streng geschützten Arten. BAT e.V. hat in Berlin und auf Bundesebene seit 2003 anerkannte Expertise in der Fledermauskunde.
Die Erarbeitung und Durchführung von Artenschutzmaßnahmen, die Sicherung von Lebensräumen sowie die Aufnahme und Versorgung von in Menschenhand geratenen Fledermäusen gehören zu den Kompetenzen des BAT und bilden einen Aspekt der Vereinsarbeit. Der Bekanntheitsgrad der Station sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung ließ die Zahl der jährlich in Betreuung genommenen Fledermäuse ansteigen. Von der Anfangszeit mit rund 100 Individuen jährlich war nach kontinuierlichem Anstieg eine Zahl von über 240 Individuen jährlich erreicht worden.
Neben der Annahme von Tieren in Pflege ist eine Vielzahl von Beratungsgesprächen zu führen. Ziel der Beratungen ist es, pflegebedürftige Tiere schnellstens und ohne Schäden für Finder und Findling in Betreuung zu bringen. Genauso wichtig ist aber das Ziel, Fledermäusen, die „nur gesehen“ aber nicht „hilflos gefunden“ sind, eine unnötige Entnahme aus der Natur zu ersparen. Die Beratung sollte möglichst stattfinden bevor der Findling aus der Natur entnommen wird.
Hierzu gehört es insbesondere unverletzte Tiere, die aus misslichen Auffinde- situationen (z.B. Einflug in Doppelkastenfenster) befreit wurden, schnellstmöglich wieder zu entlassen.
Um hier die Beratung zu optimieren und insbesondere eine schnelle Entscheidung für die Hilfesuchenden zu ermöglichen wurde zu Beginn 2022 ausschließlich für den Fledermausnotruf Berlin ein Mobiltelefon mit einer eigenen Mobiltelefonnummer eingerichtet. Über die mobile Erreichbarkeit wird eine Beratung über die Öffnungs- bzw. Bürozeiten des Fledermauskellers hinaus angeboten. Über das Mobiltelefon erfolgte eine Beratung via Telefonat oder den Messenger-Dienst WhatsApp. Die Einrichtung ist mit dem Hinweis versehen, Fotos oder Videos in Verbindung mit einem zum Größenvergleich geeigneten Gegenstand auf dem Foto zu übersenden. Hierüber erfolgten auch erfreuliche Erfolgsmeldungen seitens der Findenden.
Oftmals erreichen uns Notrufe inmitten der Nachtstunden, dies insbesondere bei Invasionseinflügen in Wohnungen. Diese Gespräche werden oft erst am Folgetag beantwortet. Vereinzelt fanden aber auch nachts spontane Bergungseinsätze statt. Insbesondere im August konnte die Erreichbarkeit häufig bis nach Mitternacht gewährleistet werden und wurde so auch in Anspruch genommen.
Bei der Erstberatung zu hilfsbedürftigen Tieren ist eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. Eine Beratung beginnt stets mit der Abfrage einiger Eckdaten wie Fundort und –zeit bzw. Angaben zum Tier. Insbesondere die Beschreibung des Tieres und eine soweit mögliche Einschätzung zum Gesundheitszustand des Tieres sind für weitere Beratungsschwerpunkte relevant. Hierzu ist die Übermittlung von Fotos oder Videos immer mehr zum Regelfall geworden.
Bei offenkundigen schweren Verletzungen gelang es regelmäßig, die Bürger direkt an eine tierärztliche Versorgung zu leiten. Dadurch konnte in der Pflegestation ein unnötiges Verweilen bis zum Abtransport zwecks Einschläferns erreicht werden und im Sinne des Tierschutzrechts Leiden minimiert werden. Dieser Erfolg basiert auch auf guten Absprachen mit dem Tiermedizinzentrum in der Kufsteiner Str. 22, 10825 Berlin, der Kleintierklinik der FU und auch dem IZW Berlin.
Ist ein Tier schwach oder erkennbar nur leicht verletzt, werden Bürger und Bürgerinnen gebeten, das Tier in die Zitadelle zu bringen. Für den Transport eines Tieres berät BAT e.V. zu Transportmöglichkeiten der Tiere. Sollten die persönlichen Umstände des Finders eine Abgabe auf der Zitadelle nicht erlauben, versuchen wir im Einzelfall ausnahmsweise eine Abholung beim Fundort zu organisieren.
Auch das Auffinden von nicht flüggen Jungtieren erfordert schnellstmögliche Entscheidungen über die Verfahrensweise.
Die künstliche Aufzucht von Fledermausbabys ist aus in der Vergangenheit vielfach beschriebenen Gründen in der Regel die schlechteste aller möglichen Lösungen. Hier wurde erfolgreich zur Methode des „Abholturms“ beraten.
Oftmals ist es nicht nur aus Gründen der Erfassung und des Monitorings wichtig, bei Findlingen nach der Wochenstube zu schauen. Bei direktem Bezug zwischen Fundort des Jungstieres und Zugang zum Quartier ist eine Rücksetzung zuerst zu prüfen.
| Beratung | Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Juli | August | Sep. | Okt. | Nov. | Summe |
| vor Ort | 2 | 1 | 0 | 1 | 1 | 8 | 13 | 5 | 10 | 8 | 2 | 51 |
| Festnetz | 2 | 3 | 1 | 8 | 1 | 14 | 4 | 13 | 1 | 5 | 4 | 56 |
| Mobil | 24 | 31 | 35 | 28 | 16 | 126 | 157 | 98 | 40 | 61 | 19 | 635 |
| Summe | 28 | 35 | 36 | 37 | 18 | 148 | 174 | 116 | 51 | 74 | 25 | 742 |
Die Beratungsinhalte betreffen in erster Linie gefundene Fledermäuse. In großer Zahl sind diese nicht aufnahmebedürftig. Jungtiere können oftmals über den Abholturm gerettet werden.
Der Einflug von Tieren in Doppelkastenfenster stellt ein weiteres häufiges Problem dar.
Der spaltartige Einflug über Kippfenster lockt Fledermäuse an, ein Herausfliegen in dem schmalen Spalt zwischen glatten Scheiben stellt aber eine unüberwindbare Falle dar. Hier reicht bei noch fitten Tieren der Hinweis auf eine schnellstmögliche Öffnung des Fensters aus.
In anderen Fällen ist ein Einflug in Räume derart kompliziert gestaltet, dass die Tiere tatsächlich von innen den Ausflug nicht orten können oder in „Fallen“ geflogen sind. Ein zu langes Abwarten mit dem Hinweis, „die Tiere fliegen von selbst wieder aus“ ist also nicht in jedem Fall zielführend. Besonders aufwändig sind Bergungen aus Industrieanlagen oder Turnhallen mit großen Höhen und wenig Ausflugsmöglichkeiten.
Weiterhin ist jederzeit eine Abgabe von Fledermäusen an der Pförtnerei der Zitadelle in einem geschlossenen Behältnis möglich.
Viele Finderinnen oder Finder von Fledermäusen zeigten sich sehr interessiert und sehr dankbar für die Beratungen. Gelegentlich wurde aber auch eine sofortige Hilfe vor Ort eingefordert, die nicht in jedem Fall zu erbringen war.
Im Berichtszeitraum wurden 116 Tiere zur Begutachtung oder Pflege auf die Zitadelle gebracht. Ist ein Tier beispielsweise wegen Dehydration oder Nahrungsmangel schwach, oder ist eine Auswilderung aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht möglich, übernimmt BAT die Pflege des Tieres. Die Tiere werden in geeigneten Pflegeboxen jeweils separiert voneinander gehalten und bei Bedarf mehrfach täglich versorgt.
Gelegentlich wären Einsätze entbehrlich gewesen und fanden nur statt, weil Meldende sehr beharrlich entgegen der Beratung von einer Gefahr für Fledermäuse ausgegangen sind. Hier wurden Gutachten der Fachbehörden in Frage gestellt oder aus Abneigung gegen die Tiere Notsituationen fälschlich behauptet. Eine Entnahme von Tieren aus der Natur ist nur zulässig, wenn konkrete Hinweise auf Hilfsbedürftigkeit vorliegen. Das „reine Finden“ ist kein hinreichender Grund. Im Zweifel werden Tiere dann nach Besichtigung Fundortnah wieder freigelassen.
Besonders problematisch können Fehlberatungen während der Zugzeit sein. Die propagierte „Entlassung nur am Fundort“ ist dann für das Tier gar nicht hilfreich, wenn der Sozialverband in dem es lebt, bei späterer Freilassung bereits zur Wochenstube oder Winterquartier weitergezogen ist. Bei im Spätherbst zu entlassenden Pfleglingen ist ein Verbringen in ein geeignetes Winterquartier viel sinnvoller. Da haben wir auf der Zitadelle optimale Bedingungen.
BAT e.V. nimmt keine Tiere mehr an, die durch falsche Betreuung und Fehlernährung geschädigt wurden und nicht mehr auswilderungsfähig sind. Diese Tiere müssen dann der / die Verantwortliche selbst beim Tierarzt einschläfern lassen.
Gerade Fehlernährung durch ungeeignete Kunstmilch spielt bei Handaufzuchten eine große Rolle und führt oft dazu, dass die Tiere nicht überlebensfähig sind. Bestimmte Knochenbrüche sind nach fachlicher Einschätzung mit einer späteren Flugfähigkeit des Tieres nicht vereinbar. Auch diese Tiere müssen eingeschläfert werden. Eine Haltung von Invaliden die mit Verkrüppelungen den Rest der Existenz in Boxen verwahrt werden ist mit dem Tierschutzrecht nicht vereinbar.
Hinweise zur fachlichen Einschätzung gibt hier auch das Positionspapier ( Verbändepapier Fledermauspflege ) des Bundesverbandes Fledermauskunde, welches mit dem NABU erstellt wurde.

















