Schnelle Informationen  

 

   Fledermausführungen Zitadelle

Zur Zeit keine öffentlichen Führungen! Individuelle Gruppenführungen, Weihnachts bzw. Betriebsfeiern sind noch weiterhin möglich.

 

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Anmeldung unter

030-36750061 (nicht für Fledermausnotrufe)
oder Mail: fuehrung@bat-ev.de erforderlich!
Plätze begrenzt! Teilnahme nur nach Bestätigung!

 

Kita und Schulführungen (ganzjährig)

Anmeldung für Kindergärten und

Schulklassen unter: 030-319 501 81

oder unter schulen@bat-ev.de

 

Fledermausnotruf:

030-306 028 54 (Fledermauskeller Zitadelle Spandau)

oder Mobil 0179-449 08 36 (gerne auch per Whatsapp direkt mit Foto)

 

   

Über Uns  

   

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laughinglaughing  Kindergeburtstag im Fledermauskeller feiern!  laughinglaughing

 Bei einem Kindergeburtstag erfahren das Geburtstagskind und seine Freunde altersgerecht,wie Fledermäuse leben, wie nützlich sie für den Menschen sind und was es für Möglichkeiten gibt, etwas für den  Fledermausschutz zu tun.

 

Bei einer spannenden Besichtigung der Gewölbe der Zitadelle können die Kinder selber mit ihrer Taschenlampe die Quartiere der Tiere erkunden. Im Fledermauskeller darf das Geburtstagskind unsere Fledermäuse mit  einer Banane füttern. Je nach Alter und Interesse der Kinder wird anschließend noch ein kleiner  Fledermausfilm gezeigt, gespielt, gemalt oder gebastelt. Besonders beliebt sind dabei unsere Gipsfledermäuse

(Im Bastelraum besteht die Möglichkeit, mitgebrachte kleine Erfrischungen zu verzehren. Die Feier dauert in der Regel ab 2 Stunden und kostet für bis zu 10 Kindern und 2-3 Erwachsenen 90,00 € die Stunde, zzgl. Bastelmaterial. (jedes weitere Kind 8,00 €, Erwachsene 10,00 €)

Der Kindergeburtstag ist also bereits ab 180,-€ pauschal durchführbar.

 

 

 

 

Kontoverbindung:

Berliner Artenschutz Team BAT e.V

Berliner Volksbank

   IBAN: DE18 1009 0000 7133 2540 00

   BIC:   BEVODEBB

 

Der Verein BAT e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin St-Nr.: 27/661/61040 vom 12.12.22, für die Jahre 2022 bis 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes, von der Körperschaftssteuer befreit.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an den Verein sind daher steuerlich absetzbar

 

   
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